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DatenschutzDer Datenschutz ist ein wichtiger Aspekt bei der Erstellung oder Nutzung einer Software, die persönliche Daten anderer Menschen speichert oder verarbeitet. Denn in Deutschland gibt es das Recht auf informelle Selbstbestimmung, das besagt, dass jeder Bürger das Recht hat, selbst zu bestimmen, welche Daten über die persönlichen Lebenssachverhalte andere Personen verwenden dürfen. Zu den persönlichen Lebenssachverhalten zählen beispielsweise der Namen und die Anschrift, die Kontonummer und viele weitere Daten.

Besonders wichtig für Menschen, die einen Internetauftritt betreiben, ist es, zu beachten, dass in Deutschland auch die IP-Adresse zu den schützenswerten Lebenssachverhalten zählt. Diese darf daher nicht ohne eine ausdrückliche Zustimmung des Nutzers weitergegeben oder gespeichert werden.

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Bundesdatenschutzgesetz

Das Bundesdatenschutzgesetz stellt die rechtliche Grundlage für die Speicherung von Daten dar. Dabei ist es unerheblich, ob die Daten auf einem Computersystem oder in schriftlicher Form gespeichert werden. Das Datenschutzgesetz ist allgemein gültig, unabhängig von der Form und vom Ort der Datenspeicherung. Das Datenschutzgesetz sieht vor, dass im Allgemeinen persönliche Daten einer Person nur gespeichert werden dürfen, wenn diese der Datenspeicherung ausdrücklich zugestimmt hat. Dabei ist es wichtig, dass es sich dabei um eine bewusste Handlung handelt, eine kleine Fußnotnote beispielsweise, die besagt, dass mit der Bestellung die angegebenen Daten an weitere Dienstleister weitergereicht werden dürfen, wäre nicht ausreichend. Außerdem muss die Einwilligung immer protokolliert werden und es ist notwendig, dass immer die Möglichkeit zum Widerruf der Genehmigung besteht.

Telekommunikations- und Telemediengesetz

Im Bereich der Übertragung von Daten nimmt das Internet eine immer wichtigere Rolle ein. Immer mehr persönliche Daten werden über das Internet übermittelt und jedes Mal, wenn ein Nutzer das Internet verwendet, ist dafür eine IP-Adresse notwendig, die ebenfalls unter den Datenschutz fällt. Im Bereich des Internets sind hinsichtlich des Datenschutzes zwei Gesetze von Bedeutung, die die allgemeinen Bestimmungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz weiter verfeinern und an die speziellen Fälle des Internets anpassen.

Das Telekommunikationsgesetz bezieht sich in erster Linie auf die physische Übertragung von Daten. Die Anbieter für den Zugang zum Internet oder auch für Telefonverbindungen sind stets in der Lage dazu, die Teilnehmer der Verbindung genau zu bestimmen. Insbesondere die IP-Adresse wird zu diesem Zweck benötigt. Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass die Anbieter beispielsweise die Daten über die Verbindungen der einzelnen Kunden zu Abrechnungszwecken ohne vorherige Genehmigung speichern dürfen. Allerdings müssen die Dienstleister die Daten nach erfolgter Abrechnung wieder löschen. Darüber hinaus wurde jedoch aus sicherheitspolitischen Aspekten beschlossen, dass die Daten über einen gewissen Zeitraum hinweg gespeichert werden müssen, um für die Aufklärung krimineller Aktivitäten verwendet werden zu können.

Auch das Telemediengesetz enthält viele wichtige Vorschriften bezüglich des Datenschutzes. Im Gegensatz zum Telekommunikationsgesetz, das auf der Ebene der physischen Datenübertragung ansetzt, bezieht sich das Telemediengesetz auf eine inhaltliche Ebene. Hier werden spezielle Richtlinien erlassen, unter welchen Bestimmungen ein Anbieter die Daten der Nutzer speichern kann und wann dies verboten ist. Der Anbieter darf beispielsweise Daten, die für den Vertragsabschluss, die Nutzung des Dienstes und für die Abrechnung notwendig sind, verarbeiten. Alle weiteren Daten dürfen nicht gespeichert werden, wenn der Kunde dem nicht ausdrücklich zustimmt. Auch die Weitergabe an andere Personen oder die Nutzung für andere Zwecke ist nicht ohne Einwilligung möglich.

Die Person, deren Daten gespeichert wurden, hat jederzeit das Recht, eine Auskunft über die Daten einzufordern. Das Unternehmen muss diese Auskunft zeitnah und kostenfrei erteilen. Wenn der Kunde eine weitere Nutzung der Daten nicht gestattet, müssen die Daten umgehend gelöscht werden, insofern sie nicht mehr für die Abrechnung oder die Bereitstellung des Dienstes benötigt werden.

Bedeutung des Datenschutzes für Internetdienstleister

Insbesondere im Internet ist der Datenschutz zu einem heiklen Thema geworden. Auf der einen Seite wollen die Anbieter eines Internetdienstes so viele Daten wie möglich über ihre Nutzer speichern, um einen möglichst guten und so auch gewinnbringenden Dienst anzubieten. Eine statistische Auswertung des Nutzerverhaltens zieht jedoch bereits datenschutzrechtliche Probleme nach sich. Insbesondere die Speicherung der IP-Adresse sorgte hier für Aufregung. Während viele Vertreter der Internetbranche die Ansicht vertraten, dass es sich dabei um unpersönliche Daten handle, vertraten Datenschützer die Meinung, dass auch die IP-Adresse geschützt werden müsse.

Nach langen Auseinandersetzungen vor Gericht wurde schließlich festgelegt, dass auch die Speicherung der IP-Adresse ohne ausdrückliche Zustimmung nicht zulässig ist. Daher müssen beispielsweise bei statistischen Erfassungen der Nutzer die IP-Adressen unkenntlich gemacht werden und eine Übertragung der Daten an Dritte ist ebenfalls problematisch. Um Probleme oder sogar Abmahnungen zu vermeiden, ist es immer sinnvoll, bei der Einrichtung eines Internetauftritts auch immer eine Seite mit Hinweisen zum Datenschutz aufzunehmen und stets die aktuellen Bestimmungen zu beachten. Insbesondere wenn ein Webmaster weitere persönliche Daten abfragt, ist es immer wichtig, diese Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu erheben und auszuwerten.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist der Datenschutz?

Der Datenschutz bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten, insbesondere im Zusammenhang mit der Speicherung und Verarbeitung von Daten durch Software oder im Internet. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung gewährt jedem Bürger das Recht, zu bestimmen, wie seine persönlichen Daten verwendet werden dürfen.

Welche Daten zählen zum Datenschutz?

Zum Datenschutz zählen alle persönlichen Lebenssachverhalte, wie Name, Anschrift, Kontonummer und weitere Daten. In Deutschland zählt auch die IP-Adresse als schützenswertes Lebenssachverhalt und darf ohne ausdrückliche Zustimmung nicht weitergegeben oder gespeichert werden.

Was regelt das Bundesdatenschutzgesetz?

Das Bundesdatenschutzgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Speicherung von Daten. Es besagt, dass persönliche Daten einer Person nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung gespeichert werden dürfen. Die Zustimmung muss protokolliert werden und der Widerruf der Genehmigung muss immer möglich sein.

Welche Bedeutung hat der Datenschutz für Internetdienstleister?

Der Datenschutz ist für Internetdienstleister besonders wichtig. Sie müssen sicherstellen, dass sie die Datenschutzbestimmungen einhalten und die Daten ihrer Nutzer gemäß den Vorschriften speichern und verarbeiten. Die Speicherung der IP-Adresse und die Weitergabe von Daten an Dritte erfordert die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer.

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