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Creative Commons Lizenz Definition & Begriffserklärung

Creative Commons LizenzAls Creative-Commons-Lizenz (abgekürzt CC-Lizenz) bezeichnet man einen Lizenzvertrag, der von der gemeinnützigen Organisation Creative Commons herausgegeben wird, um die Nutzungsrechte „freier Inhalte“ festzulegen. Creative Commons veröffentlicht unterschiedliche Lizenztexte, die je nach Gestaltung eine sehr freie oder nur eine eingeschränkte Weiternutzung des jeweiligen Werks erlauben. Die Lizenztexte sind vor allem für Texte und Multimedia-Inhalte wie Bilder, Musikstücke und Videos ausgestaltet, für Software und Software-Benutzerhandbücher sind sie nach Angaben von Creative Commons weniger geeignet (Quelle:http://de.creativecommons.org/faqs/).

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Einführung

Die Creative-Commons-Lizenzen wurden von Lawrence Lessig, einem US-amerikanischen Juristen, erdacht, um juristischen Laien das Formulieren von „freien“ Lizenzverträgen für ihre Werke zu erleichtern. 2001 gründete Lessig die gemeinnützige Organisation Creative Commons, die seitdem die Texte weiterentwickelt und ihren Gebrauch fördert. Die Lizenzen gewähren dem Lizenznehmer eine Reihe von Nutzungsrechten, die in konventionellen Lizenzverträgen meist dem Urheber vorbehalten bleiben. So ermöglichen alle aktuellen Creative-Commons-Lizenzen die kostenlose Vervielfältigung und die weltweite Verbreitung des Originalwerks.

Unterschiede bestehen bezüglich der Details der Weiternutzung. Heute werden die CC-Lizenzen für viele Werke verwendet, vor allem für solche, die im Internet publiziert werden. So stehen viele Websites unter Creative-Commons-Lizenzen, darunter die freie Web-Enzyklopädie Wikipedia. Ebenfalls sind viele Texte, Musikstücke, Bilder und Videos auf diversen Web-Plattformen unter Creative-Commons-Lizenzen verfügbar.

Lizenzmodule

Die Lizenzverträge sind nach einem Baukasten-System aufgebaut, das aus verschiedenen Modulen besteht, aus denen die endgültige Lizenz zusammengestellt werden kann. So ist es dem Urheber möglich, dem Lizenznehmer fein gestaffelte Nutzungsrechte einzuräumen.
Die heute gebräuchlichen Module sind Attribution (Namensnennung), ShareAlike (Weitergabe unter gleichen Bedingungen), NoCommercial (Nicht kommerziell) und NoDerivatives (Keine Bearbeitung).

  • Das Attribution-Modul (Abkürzung: by) verlangt vom Lizenznehmer, den Urheber in der von diesem festgelegten Weise zu nennen. Dieses Modul ist in den neueren Varianten der Lizenzen verpflichtend.
  • Das Share-Alike-Modul (Abkürzung: sa) verlangt vom Lizenznehmer, vom Originalwerk abgeleitete Werke unter einer kompatiblen Lizenz zu verbreiten. In der Regel ist dies die gleiche Creative-Commons-Lizenz, unter der auch das Originalwerk steht. Dieses Modul setzt also das von der Freie-Software-Lizenz GPL bekannte „Copyleft“-Prinzip um, das sicherstellen soll, dass abgeleitete Werke unter vergleichbaren Bedingungen wie das Originalwerk veröffentlicht werden.
  • Das No-Derivatives-Modul (Abkürzung: nd) verlangt vom Lizenznehmer, das Originalwerk unverändert zu lassen. Abgeleitete Werke sind nicht möglich.
  • Das Non-Commercial-Modul (Abkürzung: nc) verbietet es dem Lizenznehmer, das Werk mit einer Gewinnabsicht zu nutzen, es ist also nur eine nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt.

Aktuelle CC-Lizenzen

Die Module lassen sich zu den sechs aktuellen Creative-Commons-Lizenzen kombinieren. Um die Lizenz zu kennzeichnen, werden die Abkürzungen der verwendeten Module verbunden. Jede dieser Lizenzen besitzt eine Kurzbeschreibung, die für Laien verständlich, jedoch nicht rechtsverbindlich ist, sowie eine Langfassung, die die Details rechtsverbindlich regelt.

Folgende Lizenztexte werden aktuell von Creative Commons bereitgestellt:

  • by: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und die Erstellung abgeleiteter Werke und deren Verbreitung unter beliebiger Lizenz, solange alle Urheber genannt werden.
  • by-sa: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und die Erstellung abgeleiteter Werke und deren Verbreitung, solange die Urheber genannt werden und die Verbreitung unter einer kompatiblen Lizenz erfolgt.
  • by-nd: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und Verbreitung des Werks, solange es nicht geändert wird und die Urheber genannt werden.
  • by-nc: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und die Erstellung abgeleiteter Werke sowie deren Verbreitung, solange die Urheber genannt werden und die Nutzung ohne Gewinnabsicht („nicht-kommerziell“) erfolgt.
  • by-nc-nd: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und Verbreitung des Werks, solange die Nutzung ohne Gewinnabsicht erfolgt, die Urheber genannt werden und das Werk nicht verändert wird.
  • by-nc-sa: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und die Erstellung abgeleiteter Werke und deren Verbreitung, solange die Urheber genannt werden, die Nutzung ohne Gewinnabsicht („nicht-kommerziell“) erfolgt und abgeleitete Werke unter eine kompatible Lizenz gestellt werden.

Viele der CC-Lizenzen wurden an die Details der Rechtssysteme verschiedener Länder angepasst, um die Rechtssicherheit zu erhöhen. In einer Reihe von Gerichtsurteilen wurde die Gültigkeit der Creative-Commons-Lizenzen in verschiedenen Ländern, darunter auch Deutschland, bestätigt.

Sonderprotokolle und veraltete Lizenzen

Weiterhin existieren zwei Sonderprotokolle, die die CC-Lizenzen ergänzen:

  • Das CC-Zero-Protokoll (abgekürzt CC0) ermöglicht die Einstellung des Werkes in die Gemeinfreiheit (auch unter dem englischen Begriff „Public Domain“ bekannt). Ist dies aus Rechtsgründen in einem Land nicht möglich, so wird eine Lizenz zur weitgehend uneingeschränkten Nutzung gewährt.
  • Das CC-Plus-Protokoll ermöglicht es, zusätzliche Nutzungsrechte zu den Standardtexten maschinell zu vergeben und zu verarbeiten. So können beispielsweise über dieses Protokoll Werke, die nur für die nichtkommerzielle Nutzung freigegeben sind, gegen die Zahlung einer Gebühr für die kommerzielle Nutzung freigegeben werden.

Es existieren außerdem eine Reihe älterer CC-Lizenzen, die von Creative Commons inzwischen nicht mehr verbreitet und weiterentwickelt werden. Diese sind weiterhin gültig, sollen aber für neue Werke nicht mehr verwendet werden. Darunter fallen alle Lizenzen ohne das „by“-Modul, die also keine Namensnennung erfordern, weiterhin die drei verschiedenen Sampling-Lizenzen, die das Schaffen abgeleiteter Werke nur für Sampling und Mashups ermöglichen (die „Sampling“-Lizenz verbietet außerdem als einzige die kostenlose Verbreitung) sowie die DevNations-Lizenz, deren erweiterte Nutzungsrechte nur in Entwicklungsländern gelten.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist eine Creative Commons Lizenz und wer gibt sie heraus?

Eine Creative Commons Lizenz ist ein Lizenzvertrag, der von der gemeinnützigen Organisation Creative Commons herausgegeben wird. Sie dient dazu, die Nutzungsrechte für „freie Inhalte“ festzulegen. Creative Commons veröffentlicht verschiedene Lizenztexte, die je nach Gestaltung eine sehr freie oder nur eine eingeschränkte Weiternutzung des jeweiligen Werks erlauben.

Für welche Arten von Medien sind Creative Commons Lizenzen geeignet?

Creative Commons Lizenzen sind vor allem für Texte und Multimedia-Inhalte wie Bilder, Musikstücke und Videos geeignet. Sie regeln die Bedingungen, unter denen diese Inhalte weiterverwendet werden dürfen. Für Software und Software-Benutzerhandbücher sind sie laut Creative Commons weniger geeignet.

Wie sind die Lizenzmodule einer Creative Commons Lizenz aufgebaut?

Die Lizenzmodule einer Creative Commons Lizenz sind nach einem Baukasten-System aufgebaut. Es gibt verschiedene Module, aus denen die endgültige Lizenz zusammengestellt werden kann. Die bekannten Module sind Attribution (Namensnennung), ShareAlike (Weitergabe unter gleichen Bedingungen), NoCommercial (Nicht kommerziell) und NoDerivatives (Keine Bearbeitung).

Welche aktuellen CC-Lizenzen gibt es und was sind ihre Bedingungen?

Es gibt sechs aktuelle Creative-Commons-Lizenzen:

  • by: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und die Erstellung abgeleiteter Werke und deren Verbreitung unter beliebiger Lizenz, solange alle Urheber genannt werden.
  • by-sa: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und die Erstellung abgeleiteter Werke und deren Verbreitung, solange die Urheber genannt werden und die Verbreitung unter einer kompatiblen Lizenz erfolgt.
  • by-nd: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und Verbreitung des Werks, solange es nicht geändert wird und die Urheber genannt werden.
  • by-nc: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und die Erstellung abgeleiteter Werke sowie deren Verbreitung, solange die Urheber genannt werden und die Nutzung ohne Gewinnabsicht („nicht-kommerziell“) erfolgt.
  • by-nc-nd: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und Verbreitung des Werks, solange die Nutzung ohne Gewinnabsicht erfolgt, die Urheber genannt werden und das Werk nicht verändert wird.
  • by-nc-sa: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und die Erstellung abgeleiteter Werke und deren Verbreitung, solange die Urheber genannt werden, die Nutzung ohne Gewinnabsicht („nicht-kommerziell“) erfolgt und abgeleitete Werke unter eine kompatible Lizenz gestellt werden.
Welche Sonderprotokolle ergänzen die CC-Lizenzen und welche veralteten Lizenzen gibt es?

Zu den CC-Lizenzen existieren zwei Sonderprotokolle:

  • Das CC-Zero-Protokoll ermöglicht die Einstellung des Werkes in die Gemeinfreiheit. Ist dies aus Rechtsgründen in einem Land nicht möglich, so wird eine Lizenz zur weitgehend uneingeschränkten Nutzung gewährt.
  • Das CC-Plus-Protokoll ermöglicht es, zusätzliche Nutzungsrechte zu den Standardtexten maschinell zu vergeben und zu verarbeiten.
Außerdem gibt es veraltete CC-Lizenzen, die von Creative Commons nicht mehr verbreitet und weiterentwickelt werden, aber weiterhin gültig sind. Dazu gehören Lizenzen ohne das „by“-Modul, die drei verschiedenen Sampling-Lizenzen und die DevNations-Lizenz, deren erweiterte Nutzungsrechte nur in Entwicklungsländern gelten.
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